Alltägliches vom Bergfriedhof. Aufzeichnungen des Staatsbediensteten K. Eine Kollage aus Bernhard umd Kafka zur Sommerfrische.
Die Menschen, insbesondere die so genannten Bergmenschen, sprechen nicht gerne von Friedhöfen. Die friedhöfische Ruhe, der – wie die Philosophen sagen würden – Endgültigkeitscharakter eines Friedhofs, ist ihnen nicht geheuer. Deshalb bauen sie ihre Friedhöfe auch in den Berg hinein. Nicht auf eine ebene Fläche, sondern auf einen Abhang verfrachten sie ihre Toten, damit man selbst am Friedhof nicht nur in die Grabsteine und Grabstätten, in die Urnen und Kruzifixe hineinschaut, sondern dass man auch am Friedhof gleichsam über diesen hinausschauen kann, ein Licht am Ende des Tunnels sozusagen ist solch ein Bergfriedhof, erlaubt er einem doch das Wegsehen wie kein Friedhof der Tiefebene es jemals könnte. Es ist somit der bergischen Natur gemäß auch kein Zufall, dass der Weihenpriester nicht am oberen, sondern am unteren Ende des Bergfriedhofs seine Messe liest, ist man doch so gezwungen, über den Friedhof hinaus zu blicken.
Läse er hingegen die Messe von oben herab, hätte dies freilich etwas Christliches. Der Hirte über seinen Lämmern. Aber die Lämmer, zumal jene, deren Platzierung am Friedhof die tiefste ist, müssten dann die ganze Ruhestätte überblicken und also erkennen, wie zugepflastert ein Bergfriedhof der beschriebenen Art ist. Und dabei ist die allerorts einsetzende Verstädterung dem Bergmenschen als solche schon eine Zumutung, von der Verstädterung seines Friedhofes will der Bergmensch aber freilich überhaupt nichts wissen.
Wer schon einmal einen Stadtfriedhof begutachtet hat, wird sich einer Einsicht nicht verschließen können, die dem Bergmenschen die unnatürlichste ist: die Einsicht nämlich, dass das Leben eine Banalität darstellt – eine schöne Banalität für die Einen wohlgemerkt, und eine schreckliche für andere. Dennoch kann sich der Städter, wenn er über zwei Stunden hinweg den Wiener Zentralfriedhof abwandert und dabei die Massen an Grabstätten begutachtet, der das Diesseits relativierenden Todeseinsicht nicht mehr entledigen. Die jüdischen Gräber zum Beispiel, bei denen der wilde Wein und sonstiges botanisches Gewächs droht die Grabsteine zu überwuchern, sind hierfür ein ebenso schönes wie trauriges Zeugnis: die Vergessenheit ganzer Generationen steht hier versinnbildlicht, selbst die letzte Andacht wird hier im tatsächlichsten Sinne vom Erdboden verschluckt. Freilich: eine Gesellschaft vergisst gerne die, die sie nie haben wollte, aber das ändert doch nichts an der Kraft des Bildes. Auch der Friedhof der Namenlosen ist hierfür ein schönes Beispiel: dass selbst die Toten noch vergessen werden können, dass irgendwann selbst die Andacht an eine Person verschwindet, ist ein Gedanke, der dem Bergmensch völlig fremd erscheinen muss, sind doch die Berggräber stets gepflegt. Nicht aber, weil hier am Lande die Toten nicht vergessen werden, sondern weil die vergessenen Toten keinen Platz mehr haben, um am Bergfriedhof zu verweilen. Verwilderte Gräber gibt es hier ebenso wenig, wie es Gräber für Unbekannte gibt.
Vielleicht nimmt sich gerade deshalb der Bergmensch so ernst, vielleicht hält er sich gerade deshalb für besonders wichtig, weil er ständig im Glauben vor sich hin eilt, überhaupt nie vergessen zu werden. Wer aber überhaupt nie vergessen werden wird (wie alles andere ist ja auch das Vergessen-werden ein Prozess), der muss sich besonders bemühen, ein gutes Leben zu führen, der muss einer sein, an den man sich nicht nur erinnert, sondern einer, an den man sich auch noch gerne erinnert. Selbstverständlich gibt es auch in Städten Wichtigtuer und Menschen, die den Ernst des Lebens sehr viel ernster nehmen, als dieser in Wirklichkeit ist. Aber dem ländlichen Wichtigtuer kann der Städter nicht das Wasser reichen, selbst dann nicht, wenn es den Ländischen ins Städtische zieht, und wer kann es dem Landmenschen verübeln, hat er doch die heilsame und beruhigende Selbstnivellierung des Städtischen niemals erlebt.
Eine ebenso heilsame Einsicht böte sich vielen Menschen, würden sie auch ohne Zwang den Friedhof besuchen. Wer den Friedhof nur vom Zeremoniell her kennt, kennt einen bloß artifiziellen Friedhof. So wie eine Kirche rasch ihre Ehrfurcht verliert, wenn sie sich anstelle von einer fürbittenden Christenschar mit fotografierwütigen Japanern füllt, verliert auch der Friedhof seinen Ernst, wenn man ihn zu Tagesstunden aufsucht, die nicht vom Ritus durchtränkt sind. In solchen Stunden zeigt sich, wie auch am Friedhof das Leben weitergeht. Wer wie der Friedhofswärter, in dessen Begleitung ich durch die engen Gassen des Bergfriedhofs spaziere, geschäftsmäßig hier sein Unwesen treibt, kann hiervon freilich Lieder singen.
Der Friedhofswärter und ich sind dabei in unerfreulicher Mission unterwegs: wer rügt schon gerne einen Totengräber? Einem Totengräber eine Rüge zu erteilen, ihm gleichsam eine so genannte Verwaltungspönale aufzuerlegen, das ist, wenn man so will, die tiefste Form der Gemeinheit. Einen von Professionswegen her schon gestraften aufgrund eben dieser Profession noch einmal zu strafen, ist zwar eine notwendige, aber dennoch verabscheuenswürdige Praxis. Und da die Friedhofsverwaltung eine Kompetenz der Gemeindeautonomie ist, der Gemeindejurist allerdings schon seit Monaten aufgrund psychischer Probleme im Krankenstand verweilt, hat mich die Hoheitsverwaltung hier zur rechtlichen Vertretung eingesetzt, schließlich muss jede Form der Verwaltung – auch die friedhöfische – dem Recht gehorchen und was nützt einem da das Mitleid mit dem Totengräber, wenn gegen diesen Disziplinarverfahren eingeleitet sind? Das Recht rangiert eben über den guten Sitten, und wenn es auch sittenwidrig erscheint, einen Totengräber auch noch abzustrafen, so ist es dennoch ein Obligation, die nicht vernachlässigt werden darf.
Warum sie hierfür ausgerechnet auf einen Wiener wie mich zurückgreifen, ist dabei freilich fragwürdig. Andererseits aber war mir ein Sommer am Land keine ungelegene Abwechslung, weshalb ein solches Angebot – zumal gut bezahlte Fahrtkostenzuschüsse ebenso versprochen wurden wie ein höheres Entgelt – meinerseits gerne angenommen ward.
Der Friedhofsverwalter – ein junger Mann von höherer technischer Ausbildung – hatte mich nun vor einigen Tagen gebeten ihn zu begleiten, da ihn bzw. seine disziplinarischen Verwarnungen der Totengräber „ohne rechtlichen Nachdruck ohnehin nicht ernst“ nehme. Ich solle deshalb seiner Mahnung die nötige rechtliche Schärfe verleihen, ansonsten der Totengräber sein verhalten nicht ändere. Nicht, weil mich Streitigkeiten dieser Art interessieren würden und auch nicht, weil sie in meine Zuständigkeit als Gemeindejuristenvertretung fallen würden, nein, aus persönlicher Zugeneigtheit und Neugierde habe ich dem Friedhofsverwalter zu diesem Vorhaben zugestimmt.
So wandern der Verwalter und ich durch die engen Wege des Bergfriedhofs. Hier am Lande – das fällt bereits nach kurzem Aufenthalt ins Ohr - sagt man sich gerne, dass die Fremden, die Urlauber, einem die „Luft zum Schnaufen“ wegnehmen würden, dass sie selbst den letzten Platz der umliegenden Ortschaften aufsaugten wie Schwämme das Quellwasser. Wie so oft aber zeigt gerade der Friedhof die Unrichtigkeit einer solchen Behauptung, sind es doch letztlich die Einheimischen selbst, die sich hier einengen. Selbst im Tode scheint sich hier der Kampf um den eigenen Platz fortzusetzen, weshalb, wie der Verwalter sagt, nichts nötiger sei als ein funktionierender Totengräber. Der Friedhof bedürfe mehr als vieles andere in dieser Gemeinde einer ständigen Wartung und Pflege, da er ansonsten dem Untergang geweiht sei. Ein solcherart untergehender Friedhof aber sei, wie der Verwalter meint, geradewegs ein Kniefall vor der allerorts einsetzenden Anarchie, der nur eine ebenso effiziente wie schlanke Verwaltungsarbeit Einhalt gebieten könne. Deshalb müsse auch die Verwaltung auf effizientes Personal zurückgreifen, da die Wartung des Friedhofes ein saufender Totengräber nur schwer zustande bringen könne, weshalb es nun an ihm dem Verwalter sei, dem Totengräber die elende Sauferei auszutreiben, oder aber taugliches Ersatzpersonal ausfindig zu machen.
Bislang kannte ich den Totengräber nur vom Hörensagen. Er sei ein imposanter, mächtiger Mensch von beträchtlicher Größe. Als aber nun plötzlich der Rasenmäher anrollt, auf dem der Totengräber sitzt, bemerke ich, dass dies eine Untertreibung darstellt. Nicht nur der Rasenmäher selbst – nicht selten eckt er an einem der Gräber, deren Umrandung er von Gras und Unkraut befreien soll, an – sondern auch und vor allem der Totengräber darauf, passen nicht zur Friedhofslitanei, sondern ähneln eher einem steirischen Apfelbauern, der seinen Apfelhain bewirtschaftet. Da ich als Wiener das Steiermärkische, „das grüne Herz Österreichs“, wie man sagt, nur all zu gut kenne, fühle ich mich in dem Moment, in dem der Totengräber von seinem Rasenmäher steigt und seinen wankenden Mostkopf in unsere Richtung neigt, in meine Jugend zurückversetzt, in der ich nicht selten von meinen Eltern gezwungen wurde, zur Landfrische ins Steirische zu fahren. Die Lagerhausbauern der Steiermark und der Totengräber vom Bergfriedhof sehen nicht nur aus, als wären sie vom selben Schlag, sie verhalten sich auch noch so. Nicht nur der beissende Weingeruch, auch die grünen Latzhosen und das Lagerhaus-Kapperl sind hierfür Indiz und Beweis gleichermaßen.
Ich stelle es mir schwierig vor, sage ich dem Friedhofsverwalter, mit solch einem riesigen Rasenmäher durch die engen Gassen des Friedhofs zu fahren. „Der Suff macht es nicht leichter“, murmelt dieser zurück. Eigenartigerweise beschränkt sich aber das Wanken des Totengräbers auf dessen überdimensionalen Kopf: während die Spur, die er durch die Friedhofsgassen zieht, die geradlinigste ist, wankt sein roter Kopf von Schulter zu Schulter. Wie es Art der Trinkenden ist bemüht sich auch der Totengräber die letzten paar Meter, bevor er uns begrüßt, besonders frisch auszusehen: mit weit aufgerissenen Augen und übermäßigem Augenkontakt starrt er abwechselnd den Verwalter und mich an, als hätte ihn unser Besuch aufs Panischste erschreckt. Schließlich schüttelt er meine Kanzlistenhand mit einer Kraft, die nicht einmal mehr Bergmenschen natürlich erscheinen kann. Wo der Schuh drücke, fragt der Totengräber. Er habe es nämlich eilig, müsse er doch noch die Überreste einer Gruppe von Alpinisten vergraben.
Nun, der Totengräber ist das Direkte gewohnt, denke ich mir. Wer davon spricht, die Überreste einer Gruppe zu verscharren, dem muss man nichts vorenthalten, und so sage ich ihm, dass sein Alkoholismus nicht nur inakzeptabel, sondern auch ein Kündigungsgrund sei. Da lacht der Totengräber. Nickend bekräftigt der Verwalter, dass er einen Menschen brauche, auf den er sich verlassen könne. Wer denn, wenn nicht der Totengräber selbst wisse um die Schwierigkeit der Instandhaltung eines Bergfriedhofes. Es könne nun einmal nicht angehen, dass ständig im Anschluss an Beerdigungen Beschwerden bei der Gemeinde eintreffen, die sich über einen angetrunkenen, darüber hinaus noch „bestens gelaunten“ Totengräber mokieren, während der Trauerzug die Grabstätte aufsuche.
„Schauen Sie“, sagt da der Totengräber: „vor miraus könnens die Toten auch selber eingraben. Aber solang ich die Arbeit mach- und außer mir machts ja keiner- lass ich mir nix zu schulden kommen.“ Schließlich habe er noch für einen jeden sein Platzerl gefunden, und Grabstein sei ihm auch noch keiner umgekippt. „Da könnens mir mein Flascherl Wein doch nicht verübeln?“ Daraufhin zieht der Latzbehoste – durchaus unbeeindruckt – von dannen. Und tatsächlich denke ich mir, während auch der Verwalter und ich wortlos das Weite suchen, was nützt einem das Recht am Friedhof, was hilft einem der Staat beim Sterben? Die Toten nämlich interessiert der Friedhof nicht, immer nur die Lebenden. Und wenn man ihn betrachtet, wie der Totengräber ihn betrachten muss, nämlich als Arbeitsplatz, nun, was soll man ihm denn vorwerfen?
Läse er hingegen die Messe von oben herab, hätte dies freilich etwas Christliches. Der Hirte über seinen Lämmern. Aber die Lämmer, zumal jene, deren Platzierung am Friedhof die tiefste ist, müssten dann die ganze Ruhestätte überblicken und also erkennen, wie zugepflastert ein Bergfriedhof der beschriebenen Art ist. Und dabei ist die allerorts einsetzende Verstädterung dem Bergmenschen als solche schon eine Zumutung, von der Verstädterung seines Friedhofes will der Bergmensch aber freilich überhaupt nichts wissen.
Wer schon einmal einen Stadtfriedhof begutachtet hat, wird sich einer Einsicht nicht verschließen können, die dem Bergmenschen die unnatürlichste ist: die Einsicht nämlich, dass das Leben eine Banalität darstellt – eine schöne Banalität für die Einen wohlgemerkt, und eine schreckliche für andere. Dennoch kann sich der Städter, wenn er über zwei Stunden hinweg den Wiener Zentralfriedhof abwandert und dabei die Massen an Grabstätten begutachtet, der das Diesseits relativierenden Todeseinsicht nicht mehr entledigen. Die jüdischen Gräber zum Beispiel, bei denen der wilde Wein und sonstiges botanisches Gewächs droht die Grabsteine zu überwuchern, sind hierfür ein ebenso schönes wie trauriges Zeugnis: die Vergessenheit ganzer Generationen steht hier versinnbildlicht, selbst die letzte Andacht wird hier im tatsächlichsten Sinne vom Erdboden verschluckt. Freilich: eine Gesellschaft vergisst gerne die, die sie nie haben wollte, aber das ändert doch nichts an der Kraft des Bildes. Auch der Friedhof der Namenlosen ist hierfür ein schönes Beispiel: dass selbst die Toten noch vergessen werden können, dass irgendwann selbst die Andacht an eine Person verschwindet, ist ein Gedanke, der dem Bergmensch völlig fremd erscheinen muss, sind doch die Berggräber stets gepflegt. Nicht aber, weil hier am Lande die Toten nicht vergessen werden, sondern weil die vergessenen Toten keinen Platz mehr haben, um am Bergfriedhof zu verweilen. Verwilderte Gräber gibt es hier ebenso wenig, wie es Gräber für Unbekannte gibt.
Vielleicht nimmt sich gerade deshalb der Bergmensch so ernst, vielleicht hält er sich gerade deshalb für besonders wichtig, weil er ständig im Glauben vor sich hin eilt, überhaupt nie vergessen zu werden. Wer aber überhaupt nie vergessen werden wird (wie alles andere ist ja auch das Vergessen-werden ein Prozess), der muss sich besonders bemühen, ein gutes Leben zu führen, der muss einer sein, an den man sich nicht nur erinnert, sondern einer, an den man sich auch noch gerne erinnert. Selbstverständlich gibt es auch in Städten Wichtigtuer und Menschen, die den Ernst des Lebens sehr viel ernster nehmen, als dieser in Wirklichkeit ist. Aber dem ländlichen Wichtigtuer kann der Städter nicht das Wasser reichen, selbst dann nicht, wenn es den Ländischen ins Städtische zieht, und wer kann es dem Landmenschen verübeln, hat er doch die heilsame und beruhigende Selbstnivellierung des Städtischen niemals erlebt.
Eine ebenso heilsame Einsicht böte sich vielen Menschen, würden sie auch ohne Zwang den Friedhof besuchen. Wer den Friedhof nur vom Zeremoniell her kennt, kennt einen bloß artifiziellen Friedhof. So wie eine Kirche rasch ihre Ehrfurcht verliert, wenn sie sich anstelle von einer fürbittenden Christenschar mit fotografierwütigen Japanern füllt, verliert auch der Friedhof seinen Ernst, wenn man ihn zu Tagesstunden aufsucht, die nicht vom Ritus durchtränkt sind. In solchen Stunden zeigt sich, wie auch am Friedhof das Leben weitergeht. Wer wie der Friedhofswärter, in dessen Begleitung ich durch die engen Gassen des Bergfriedhofs spaziere, geschäftsmäßig hier sein Unwesen treibt, kann hiervon freilich Lieder singen.
Der Friedhofswärter und ich sind dabei in unerfreulicher Mission unterwegs: wer rügt schon gerne einen Totengräber? Einem Totengräber eine Rüge zu erteilen, ihm gleichsam eine so genannte Verwaltungspönale aufzuerlegen, das ist, wenn man so will, die tiefste Form der Gemeinheit. Einen von Professionswegen her schon gestraften aufgrund eben dieser Profession noch einmal zu strafen, ist zwar eine notwendige, aber dennoch verabscheuenswürdige Praxis. Und da die Friedhofsverwaltung eine Kompetenz der Gemeindeautonomie ist, der Gemeindejurist allerdings schon seit Monaten aufgrund psychischer Probleme im Krankenstand verweilt, hat mich die Hoheitsverwaltung hier zur rechtlichen Vertretung eingesetzt, schließlich muss jede Form der Verwaltung – auch die friedhöfische – dem Recht gehorchen und was nützt einem da das Mitleid mit dem Totengräber, wenn gegen diesen Disziplinarverfahren eingeleitet sind? Das Recht rangiert eben über den guten Sitten, und wenn es auch sittenwidrig erscheint, einen Totengräber auch noch abzustrafen, so ist es dennoch ein Obligation, die nicht vernachlässigt werden darf.
Warum sie hierfür ausgerechnet auf einen Wiener wie mich zurückgreifen, ist dabei freilich fragwürdig. Andererseits aber war mir ein Sommer am Land keine ungelegene Abwechslung, weshalb ein solches Angebot – zumal gut bezahlte Fahrtkostenzuschüsse ebenso versprochen wurden wie ein höheres Entgelt – meinerseits gerne angenommen ward.
Der Friedhofsverwalter – ein junger Mann von höherer technischer Ausbildung – hatte mich nun vor einigen Tagen gebeten ihn zu begleiten, da ihn bzw. seine disziplinarischen Verwarnungen der Totengräber „ohne rechtlichen Nachdruck ohnehin nicht ernst“ nehme. Ich solle deshalb seiner Mahnung die nötige rechtliche Schärfe verleihen, ansonsten der Totengräber sein verhalten nicht ändere. Nicht, weil mich Streitigkeiten dieser Art interessieren würden und auch nicht, weil sie in meine Zuständigkeit als Gemeindejuristenvertretung fallen würden, nein, aus persönlicher Zugeneigtheit und Neugierde habe ich dem Friedhofsverwalter zu diesem Vorhaben zugestimmt.
So wandern der Verwalter und ich durch die engen Wege des Bergfriedhofs. Hier am Lande – das fällt bereits nach kurzem Aufenthalt ins Ohr - sagt man sich gerne, dass die Fremden, die Urlauber, einem die „Luft zum Schnaufen“ wegnehmen würden, dass sie selbst den letzten Platz der umliegenden Ortschaften aufsaugten wie Schwämme das Quellwasser. Wie so oft aber zeigt gerade der Friedhof die Unrichtigkeit einer solchen Behauptung, sind es doch letztlich die Einheimischen selbst, die sich hier einengen. Selbst im Tode scheint sich hier der Kampf um den eigenen Platz fortzusetzen, weshalb, wie der Verwalter sagt, nichts nötiger sei als ein funktionierender Totengräber. Der Friedhof bedürfe mehr als vieles andere in dieser Gemeinde einer ständigen Wartung und Pflege, da er ansonsten dem Untergang geweiht sei. Ein solcherart untergehender Friedhof aber sei, wie der Verwalter meint, geradewegs ein Kniefall vor der allerorts einsetzenden Anarchie, der nur eine ebenso effiziente wie schlanke Verwaltungsarbeit Einhalt gebieten könne. Deshalb müsse auch die Verwaltung auf effizientes Personal zurückgreifen, da die Wartung des Friedhofes ein saufender Totengräber nur schwer zustande bringen könne, weshalb es nun an ihm dem Verwalter sei, dem Totengräber die elende Sauferei auszutreiben, oder aber taugliches Ersatzpersonal ausfindig zu machen.
Bislang kannte ich den Totengräber nur vom Hörensagen. Er sei ein imposanter, mächtiger Mensch von beträchtlicher Größe. Als aber nun plötzlich der Rasenmäher anrollt, auf dem der Totengräber sitzt, bemerke ich, dass dies eine Untertreibung darstellt. Nicht nur der Rasenmäher selbst – nicht selten eckt er an einem der Gräber, deren Umrandung er von Gras und Unkraut befreien soll, an – sondern auch und vor allem der Totengräber darauf, passen nicht zur Friedhofslitanei, sondern ähneln eher einem steirischen Apfelbauern, der seinen Apfelhain bewirtschaftet. Da ich als Wiener das Steiermärkische, „das grüne Herz Österreichs“, wie man sagt, nur all zu gut kenne, fühle ich mich in dem Moment, in dem der Totengräber von seinem Rasenmäher steigt und seinen wankenden Mostkopf in unsere Richtung neigt, in meine Jugend zurückversetzt, in der ich nicht selten von meinen Eltern gezwungen wurde, zur Landfrische ins Steirische zu fahren. Die Lagerhausbauern der Steiermark und der Totengräber vom Bergfriedhof sehen nicht nur aus, als wären sie vom selben Schlag, sie verhalten sich auch noch so. Nicht nur der beissende Weingeruch, auch die grünen Latzhosen und das Lagerhaus-Kapperl sind hierfür Indiz und Beweis gleichermaßen.
Ich stelle es mir schwierig vor, sage ich dem Friedhofsverwalter, mit solch einem riesigen Rasenmäher durch die engen Gassen des Friedhofs zu fahren. „Der Suff macht es nicht leichter“, murmelt dieser zurück. Eigenartigerweise beschränkt sich aber das Wanken des Totengräbers auf dessen überdimensionalen Kopf: während die Spur, die er durch die Friedhofsgassen zieht, die geradlinigste ist, wankt sein roter Kopf von Schulter zu Schulter. Wie es Art der Trinkenden ist bemüht sich auch der Totengräber die letzten paar Meter, bevor er uns begrüßt, besonders frisch auszusehen: mit weit aufgerissenen Augen und übermäßigem Augenkontakt starrt er abwechselnd den Verwalter und mich an, als hätte ihn unser Besuch aufs Panischste erschreckt. Schließlich schüttelt er meine Kanzlistenhand mit einer Kraft, die nicht einmal mehr Bergmenschen natürlich erscheinen kann. Wo der Schuh drücke, fragt der Totengräber. Er habe es nämlich eilig, müsse er doch noch die Überreste einer Gruppe von Alpinisten vergraben.
Nun, der Totengräber ist das Direkte gewohnt, denke ich mir. Wer davon spricht, die Überreste einer Gruppe zu verscharren, dem muss man nichts vorenthalten, und so sage ich ihm, dass sein Alkoholismus nicht nur inakzeptabel, sondern auch ein Kündigungsgrund sei. Da lacht der Totengräber. Nickend bekräftigt der Verwalter, dass er einen Menschen brauche, auf den er sich verlassen könne. Wer denn, wenn nicht der Totengräber selbst wisse um die Schwierigkeit der Instandhaltung eines Bergfriedhofes. Es könne nun einmal nicht angehen, dass ständig im Anschluss an Beerdigungen Beschwerden bei der Gemeinde eintreffen, die sich über einen angetrunkenen, darüber hinaus noch „bestens gelaunten“ Totengräber mokieren, während der Trauerzug die Grabstätte aufsuche.
„Schauen Sie“, sagt da der Totengräber: „vor miraus könnens die Toten auch selber eingraben. Aber solang ich die Arbeit mach- und außer mir machts ja keiner- lass ich mir nix zu schulden kommen.“ Schließlich habe er noch für einen jeden sein Platzerl gefunden, und Grabstein sei ihm auch noch keiner umgekippt. „Da könnens mir mein Flascherl Wein doch nicht verübeln?“ Daraufhin zieht der Latzbehoste – durchaus unbeeindruckt – von dannen. Und tatsächlich denke ich mir, während auch der Verwalter und ich wortlos das Weite suchen, was nützt einem das Recht am Friedhof, was hilft einem der Staat beim Sterben? Die Toten nämlich interessiert der Friedhof nicht, immer nur die Lebenden. Und wenn man ihn betrachtet, wie der Totengräber ihn betrachten muss, nämlich als Arbeitsplatz, nun, was soll man ihm denn vorwerfen?
ledsgo - 11. Jul, 15:55